Flugplatzregeln

Allgemeine Regeln und Modellflugregeln für das Fluggelände des SMBC Kirchdorf-Micheldorf

Die folgenden Regeln wurden in Abstimmung mit dem Flugplatzbetriebsleiter erstellt und gelten bis auf Widerruf:

Das Fluggelände mit den dazugehörigen Liegenschaften ist sorgsam zu behandeln. Anfallender Müll, Spritreste oder dergleichen sind unverzüglich zu beseitigen.

Das Parken bei der Clubhütte ist ab dem Schaukasten in Richtung Hangar erlaubt. Bei Ignorierung des oben angeführten Parkens und bei Kollision von Fluggeräten mit den zuwider abgestellten Autos, entfällt der Versicherungsschutz.

Jeder Modellflugpilot muss eine gültige Modellflugversicherung vorweisen können.

Die Bekanntgabe der Flugfrequenz hat ausnahmslos vor dem Flugbetrieb auf der Frequenztafel vor der Hütte mittels Quarzmarke zu erfolgen. Unabhängig welche Frequenz verwendet wird (27 MHz, 35 MHz, 40 MHz und auch 2,4 GHz).

Piloten mit Anlagen, welche nur auf 2,4 GHz betrieben werden, befestigen ihre Frequenzmarke in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Tafel.

Pilotenmit Anlagen oder Umbauanlagen welche auf beiden Frequenzen senden können, befestigen ihre Frequenzmarke immer auf den jeweiligen von ihnen verwendeten Quarzfeld, egal mit welchem Frequenzband die Anlage betrieben wird.

Das Fluggelände ist in Abbildung 1 dargestellt und wird in folgende Bereiche unterteilt:

Das Modellfluggelände erstreckt sich rund um die Hütte über den Nordhang zum Osthang.

Die Abgrenzung zum Segelfluggelände stellt die Verbindungsstraße zwischen Osthang und Hangar dar. Bei Segelflugbetrieb darf das Segelfluggelände sowie die Autobahn generell auf keinen Fall überflogen werden.

Auf dem Flugplatzgelände des SMBC ist unter Berücksichtigung folgender Einschränkungen der Modellflug erlaubt:

Am Modellfluggelände ist Modellflug mit Ausnahme von Jet- und Pulsotriebwerken gestattet.

Am Segelfluggelände ist der Betrieb von Modellflug mit der Ausnahme von Pulsotriebwerken gestattet, wenn kein Segelflugbetrieb herrscht, wobei sich der Motorsegler in der Luft befinden darf.

Der Gäste-Flugbetrieb ist an Werktagen von Montag bis Freitag unter Beisein eines Vereinsmitgliedes und nach erfolgter Zustimmung durch ein Vorstandsmitglied erlaubt. Eine Tagesgebühr von € 10,- ist vom Vereinsmitglied einzuheben an ein Vorstandmitglied zu entrichten.

An christlichen Feiertagen (z.B. Allerheiligen) ist der Modellflugbetrieb nur entsprechend reduziert erlaubt (kein Jetflug, keine hochgezüchteten E-Modelle oder Motormodelle).

Modelle müssen mit der bestmöglichen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden guten und wirksamen Schalldämpfung betrieben werden.

Der Betrieb von Modellflug ist bis zu einer maximalen Flughöhe von 150 m über Grund gesetzlich gestattet.

Modellflug am Segelfluggelände ist nur gestattet, wenn kein manntragender Flugbetrieb vorliegt.

Befindet sich ein manntragendes Flugzeug in der Nähe des Modellfluggeländes ist diesem unverzüglich Platz zu machen und die Flughöhe zu verringern.

Manntragende Flugzeuge haben immer Vorrang!

Einem landenden manntragenden Flugzeug ist jederzeit eine gefahrlose Landung zu ermöglichen.

Hangflug kann auf dem Nord- und Osthang des Modellfluggeländes ausgeübt werden.

Bei auffrischendem Wind, umgedrehten Landekreuz und bei am Startcontainer aufgehängter gelber Flagge ist Modellflugbetrieb nur am Osthang erlaubt, wobei sich der Pilot am Osthang befinden muss.

Bei Modellflug auf dem Segelfluggelände stehen Parkmöglichkeiten südöstlich des Windsackes zur Verfügung (siehe Abbildung 2). Die Fahrzeuge sind am Rand der Abstellfläche mit maximalem Abstand zur Piste abzustellen. Die Wiesen sind schonend zu behandeln.

Start und Landungen auf dem Flugfeld müssen westlich der WindenseilSchleppstrecke entweder auf der Wiese oder dem neuen asphaltierten Beschleunigungsstreifen durchgeführt werden. Nach erfolgtem Start oder erfolgter Landung muss dieser Bereich wieder verlassen und die Pilotenzone nordöstlich der Schleppstrecke aufgesucht werden. Während des Fluges muss der Pilot in der Pilotenzone bis zur Landung verweilen.

Die öffentliche Querstraße südöstlich der Piste darf nur in ausreichender Höhe überflogen werden. Hier ist unbedingt auf Fußgänger, Radfahrer und Autoverkehr zu achten.

Motorflugzeuge oder Schleppzüge dürfen die Bahntrasse in Richtung Micheldorf bzw. die Autobahn nicht überfliegen. Stattdessen soll hier der Luftraum über dem Segelfluggelände genutzt werden.

Ebenso muss bei Modellflug auf dem Segelfluggelände der Flugfunk in Betrieb genommen werden. (Siehe Abbildung 3) Sollte sich ein Flugzeug zur Landung anmelden, ist der Flugraum unverzüglich zu räumen.

Nach Beendigung des Flugbetriebes ist das Funkgerät durch den zuletzt landenden Piloten auszuschalten

Auf der Außenseite des Start-Container ist ein Schaltschrank mit integrierter Steckdose angebracht, welcher mittels dem Hüttenschlüssel aufgeschlossen werden kann. In der Vereinshütte ist ein Netzgerät für dén E-Flug am Flugfeld untergebracht, welches am Flugfeld benutzt werden kann.